Platzordnung



Den Anweisungen des Ausbildungswartes ist während des Übungsbetriebes Folge zu leisten.

Ableinen des Hundes nur auf Anweisung des Ausbildungswartes. 

Dem Hund muss vor Betreten des Übungsgeländes die Möglichkeit gegeben werden sich zu lösen. Geschieht dies auf dem Übungsgelände, hat der Hundeführer die Überbleibsel zu beseitigen. 

Hunde mit denen auf dem Übungsgelände nicht gearbeitet wird, sind in die Hundeboxen, den PKW oder dem vorgesehenen Ablegeplatz zu bringen. Aufenthalt im Vereinsheim ist nicht gestattet. 

Die Übungsgeräte verlangen einen sorgsamen Umgang und nach Gebrauch eine Versorgung in die vorgesehenen Räumlichkeiten. Hundeboxen sind vom Mieter in gutem Zustand zu erhalten und zu reinigen. Die Mietlaufzeit beträgt zwölf Monate. 

Läufige Hündinnen sind vor dem Betreten des Platzes dem Trainer anzuzeigen.  

 

Die Verwendung von Stromreizgeräten (Tele) ist auf dem Übungsplatz ausdrücklich  verboten.


Die Vereinsmitglieder und Gäste werden gebeten, das Vereinsheim, das Übungsgelände, sowie die umliegenden Grundstücke in sauberem und ordentlichen Zustand zu halten. 

Auf die Unterstützung bei gelegentlichen Arbeitseinsätzen auf dem Übungsgelände, oder im Vereinsheim legen wir besonderen Wert. 

Fährtenübungen und Prüfung nur auf dem zugelassenen Gelände (siehe Fährtenvertrag mit dem Jagdpächter). 

Achtung: Innerhalb des gesamten Gifiz-Geländes herrscht Leinenzwang!

 

Alle Hunde, die bei uns am Übungsbetrieb teilnehmen möchten, müssen geimpft und versichert sein.

Eine Kopie des Impfpass und des Versicherungsnachweis muß mit der Anmeldung zu unserem Training und den Kursen beigefügt werden.